Information zum Corona-Virus (COVID-19)
Als
Gesundheitseinrichtung ist es unsere Pflicht und unser Anliegen Sie über die
aktuelle Situation rund um das Corona-Virus zu informieren.
Grundlegende
Informationen und eine Übersicht der aktuellen Risiko- und Variantengebiete
erhalten Sie auf der Homepage des Robert Koch-Instituts, Beachten Sie, dass zu weiten Teilen für Kliniken und Krankenhäuser Sonderregeln Gültigkeit haben.
Was bedeutet
die aktuelle Lage für Ihre Rehabilitation in der Reha-Klinik Schwäbische Alb?
Wir freuen
uns, Sie zu den von Ihrer Krankenkasse bewilligten Rehabilitationsmaßnahmen
aufnehmen zu können.
Das
Hygienekonzept der Klinik, entwickelt nach den Richtlinien des RKI, von der
Klinikleitung gemeinsam mit dem internen Corona-Koordinationsteam und der
medizinischen Leitung bietet Patienten und Mitarbeitenden den größtmöglichen
Schutz vor einer Infektion. Eine große Mitverantwortung für die Gesundheit
aller Menschen in der Klinik Schwäbische Alb trägt jedoch jeder Patient und
jeder Mitarbeitende.
Die
Infektionszahlen sind nach wie vor hoch, die Ansteckungsgefahr größer denn je. Wir alle
sind angehalten, uns gegenseitig zu schützen, die Pandemie weiterhin ernst zu
nehmen und uns an die betreffenden Regeln im Umgang miteinander zu halten.
Die Lockerungen
werden wir zu Ihrem Schutz nicht umsetzen, wir haben mit den strengen Regeln
bisher gute Erfahrungen gemacht und konnten so unseren Patienten einen weitgehend sicheren
Aufenthalt gewährleisten.
Derzeit
nehmen wir Patienten direkt aus dem Krankenhaus zur Anschlussheilbehandlung,
Patienten zur stationären Rehabilitation und Vorsorge, als auch
Gesundheitsgäste auf Selbstzahlerbasis (ab einem Aufenthalt von 4 Nächten) auf. Wir halten uns streng an die
2G-Plus-Regel. Das bedeutet, ungeimpfte Personen werden nicht in der Klinik
aufgenommen. Für geimpfte und genesene
Personen (auch nach einer Boosterimpfung) ist zur Aufnahme zwingend ein
Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (48 Stunden)
erforderlich.
Denken Sie
daran sich nach dem Test von Menschenansammlungen fernzuhalten und alle
Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Auch bei geimpften oder genesenen
Personen besteht weiterhin eine hohe Infektionsgefahr.
Im gesamten
Innenbereich der Klinik besteht FFP2-Masken-Pflicht für alle Patienten und Mitarbeitenden.
Schützen Sie sich und tragen Sie bitte auch in der Zeit vor der Maßnahme und
auf der Reise nach Bad Urach einen geeigneten Mund-Naseschutz, wenn der Abstand
von 1,5 m zu Dritten nicht eingehalten werden kann, auch im Freien.
Informieren
Sie uns vor Anreise, wenn Sie in den letzten 2 Wochen Kontakt zu einer an
COVID-19 infizierten Person hatten oder selbst an Corona erkrankt waren. Sie
verhindern so, nicht in der Klinik aufgenommen zu werden.
Reisen Sie
auf keinen Fall an, wenn Sie an den Tagen vor Ihrer Anreise erhöhte
Körpertemperatur (über 37,5 Grad) haben oder Erkältungssymptome
verspüren. Informieren Sie uns vorab über sonstige besondere
gesundheitliche Risiken (wie Asthma, Bluthochdruck, Lungenerkrankungen).
Bitte haben
Sie Verständnis, dass wir einer Beurlaubung über Nacht und Abmeldungen von Mahlzeiten nicht zustimmen können.
Gerne dürfen
Sie sich telefonisch bei uns zur Absprache eines Aufnahmetermins melden (Tel.
07125 / 157-154).
Besuchsregelung
in der Reha-Klinik Schwäbische Alb
Aufgrund der Hoch-Risiko-Patienten in Kliniken gilt weiterhin eine Besuchsbeschränkung.
In der Reha-Klinik darf jeder Patient maximal von 2
Personen besucht werden. Der Besuch ist ausschließlich im Aufenthaltsbereich
der Klinik gestattet, im Patientenzimmer ist kein Besuch erlaubt.
Es gilt die 2G-Plus-Regel, d.h. Voraussetzung für den Zutritt
ist eine vollständige Impfung (mindestens 2 Impfungen) oder ein
Genesenennachweis (gültig ist dieser für 3 Monate nach der Infektion). Zusätzlich
muss ein negativer Corona-Testnachweis (Antigen-Test max. 24 Stunden alt oder
PCR-Test max. 48 Stunden alt) vorgezeigt werden. Bitte bringen Sie einen
Nachweis mit. Im gesamten Klinikbereich ist weiterhin eine strenge FFP2-Maskenpflicht.
Die Besuchszeiten sind täglich von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und